Wer kann die Förderung beziehen?

1. Volljährigkeit (Vollendung des 18. Lebensjahres)
2. Wohnungsbedarf liegt vor, wenn:
- bisher eine Mietwohnung bewohnt wurde
- für die bisherige Wohnung im Eigentum sonstige Gründe vorliegen, die eine den tatsächlichen Verhältnissen besser angepasste Befriedigung des Wohnbedürfnisses erwarten lassen, das sind:
- Größe und Ausstattung
- Geänderte Familienverhältnisse
- Berufsbedingter Ortswechsel (mit entsprechender Entfernung)
- Dauerhafte und wesentliche Änderung der Einkommensverhältnisse
- Gesundheitliche Gründe (ärztliches Attest)
3. Österreichische Staatsbürgerschaft oder dieser gleichgestellt (z.B. EU)
Im Fokus der Salzburger Wohnbauförderung liegen soziale und ökologische Kriterien – es ist empfehlenswert mit Hilfe des ‚Förderrechner Wohnbauförderung’ einen Blick auf die eigenen Bezugsmöglichkeiten zu werfen. Wir beraten Sie gerne.