Wer kann die Förderung beziehen?
1. Volljährigkeit (Vollendung des 18. Lebensjahres)
2. Wohnungsbedarf liegt vor, wenn:
- bisher eine Mietwohnung bewohnt wurde
- für die bisherige Wohnung im Eigentum sonstige Gründe vorliegen, die eine den tatsächlichen Verhältnissen besser angepasste Befriedigung des Wohnbedürfnisses erwarten lassen, das sind:
- Größe und Ausstattung
- Geänderte Familienverhältnisse
- Berufsbedingter Ortswechsel (mit entsprechender Entfernung)
- Dauerhafte und wesentliche Änderung der Einkommensverhältnisse
- Gesundheitliche Gründe (ärztliches Attest)
3. Österreichische Staatsbürgerschaft oder dieser gleichgestellt (z.B. EU)
Wieviele Räume stehen einem zu?
Anzahl der (im gemeinsamen Haushalt lebenden nahestehenden) Personen
Anzahl der Wohnräume
1-Personenhaushalt
2 Wohnräume
1-Personenhaushalt mit
- Pflegegeldbezug
- gültigem Behindertenausweis
- Minderjährigen Personen, die hier zwar keinen hauptsächlichen Aufenthalt haben, aber vom haushaltsangehörigen Elternteil mit gerichtlicher Genehmigung zeitweise untergebracht werden dürfen (z.B. gemeinsame Obsorge)
3 Wohnräume
2- oder 3-Personenhaushalte
3 Wohnräume
4-Personenhaushalte
Wachsende Familie mit bis zu 2 Kindern
AlleinerzieherInnen mit 2 Kindern
4 Wohnräume
5-Personenhaushalte
5 Wohnräume
Für jede weitere Person
1 Wohnraum mehr
Förderungswürdig im Bezug auf das Einkommen
Haushaltsgröße
Netto-Haushaltseinkommen jährlich
Netto-Haushaltseinkommen monatlich
Eine Person
€ 43.200
€ 3.600
Zwei Personen
€ 66.000
€ 5.500
Drei Personen
€ 70.800
€ 5.900
Vier Personen
€ 79.200
€ 6.600
Fünf Personen
€ 84.000
€ 7.000
Sechs Personen
€ 89.400
€ 7.450
Mehr als sechs Personen
€ 96.000
€ 8.000
Förderungswürdig im Bezug auf die Wohnnutzfläche
Anzahl (der im gemeinsamen Haushalt lebenden nahestehenden) Personen
Förderbare Wohnnutzfläche (in Quadratmeter)
Eine Person
55 m2
Zwei Personen
65 m2
Drei Personen
80 m2
Vier Personen
90 m2
Für jede weitere Person
10 Quadratmeter mehr
Grundbetrag und Zuschläge
Personen/Familiensituation
Grundbetrag
Zuschläge
max. mögliche Förderhöhe
Eine Person
€ 19.350
€ 480
€ 38.550
Zwei nahestehende Personen
€ 22.570
€ 560
€ 44.970
Drei nahestehende Personen
€ 25.800
€ 650
€ 51.800
Vier oder mehr nahestehende Personen
€ 29.025
€ 730
€ 58.225
AlleinerzieherInnen mit 1 Kind
€ 27.950
€ 650
€ 53.950
AlleinerzieherInnen mit mehreren Kindern
€ 31.175
€ 650
€ 57.175
Wachsende Familie (ohne Kind)
€ 31.175
€ 560
€ 53.575
Jungfamilie (wachsende Familie mit mind. 1 Kind)
€ 33.325
€ 810
€ 65.725
Kinderreiche Familie (ab mind. 3 Kindern)
€ 34.935
€ 840
€ 68.535
Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten.
Im Fokus der Salzburger Wohnbauförderung liegen soziale und ökologische Kriterien – es ist empfehlenswert mit Hilfe des ‚Förderrechner Wohnbauförderung’ einen Blick auf die eigenen Bezugsmöglichkeiten zu werfen. Wir beraten Sie gerne.