Salzburger
Wohnbau-
förderung

Mit der Salzburger Wohnbauförderung können auch Sie sich Ihren Traum vom Eigenheim erfüllen! Hier erfahren Sie alle wichtigen Details zur Förderung. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Wer kann die Förderung beziehen?

  • 1. Volljährigkeit (Vollendung des 18. Lebensjahres)

  • 2. Wohnungsbedarf liegt vor, wenn:

    • bisher eine Mietwohnung bewohnt wurde
    • für die bisherige Wohnung im Eigentum sonstige Gründe vorliegen, die eine den tatsächlichen Verhältnissen besser angepasste Befriedigung des Wohnbedürfnisses erwarten lassen, das sind:
      • Größe und Ausstattung
      • Geänderte Familienverhältnisse
      • Berufsbedingter Ortswechsel (mit entsprechender Entfernung)
      • Dauerhafte und wesentliche Änderung der Einkommens­verhältnisse
      • Gesundheitliche Gründe (ärztliches Attest)
  • 3. Österreichische Staatsbürgerschaft oder dieser gleichgestellt (z.B. EU)

Wieviele Räume stehen einem zu?

Anzahl der (im gemein­samen Haushalt lebenden nahe­stehenden) Personen

Anzahl der Wohnräume

1-Personenhaushalt

2 Wohnräume

1-Personenhaushalt mit

  • Pflegegeldbezug
  • gültigem Behindertenausweis
  • Minderjährigen Personen, die hier zwar keinen hauptsächlichen Aufenthalt haben, aber vom haushaltsangehörigen Elternteil mit gerichtlicher Genehmigung zeitweise untergebracht werden dürfen (z.B. gemeinsame Obsorge)

3 Wohnräume

2- oder 3-Personenhaushalte

3 Wohnräume

4-Personenhaushalte

Wachsende Familie mit bis zu 2 Kindern

AlleinerzieherInnen mit 2 Kindern

4 Wohnräume

5-Personenhaushalte

5 Wohnräume

Für jede weitere Person

1 Wohnraum mehr

Förderungswürdig im Bezug auf das Einkommen

Haushaltsgröße

Netto-Haushalts­einkommen jährlich

Netto-Haushalts­einkommen monatlich

Eine Person

€ 43.200

€ 3.600

Zwei Personen

€ 66.000

€ 5.500

Drei Personen

€ 70.800

€ 5.900

Vier Personen

€ 79.200

€ 6.600

Fünf Personen

€ 84.000

€ 7.000

Sechs Personen

€ 89.400

€ 7.450

Mehr als sechs Personen

€ 96.000

€ 8.000

Förderungswürdig im Bezug auf die Wohnnutzfläche

Anzahl (der im gemein­samen Haushalt lebenden nahe­stehenden) Personen

Förder­bare Wohnnutz­fläche (in Quadratmeter)

Eine Person

55 m2

Zwei Personen

65 m2

Drei Personen

80 m2

Vier Personen

90 m2

Für jede weitere Person

10 Quadratmeter mehr

Grundbetrag und Zuschläge

Personen/Familien­situation

Grundbetrag

Zuschläge

max. mögliche Förderhöhe

Eine Person

€ 19.350

€ 480

€ 38.550

Zwei nahestehende Personen

€ 22.570

€ 560

€ 44.970

Drei nahestehende Personen

€ 25.800

€ 650

€ 51.800

Vier oder mehr nahestehende Personen

€ 29.025

€ 730

€ 58.225

AlleinerzieherInnen mit 1 Kind

€ 27.950

€ 650

€ 53.950

AlleinerzieherInnen mit mehreren Kindern

€ 31.175

€ 650

€ 57.175

Wachsende Familie (ohne Kind)

€ 31.175

€ 560

€ 53.575

Jungfamilie (wachsende Familie mit mind. 1 Kind)

€ 33.325

€ 810

€ 65.725

Kinderreiche Familie (ab mind. 3 Kindern)

€ 34.935

€ 840

€ 68.535

Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten.

Im Fokus der Salzburger Wohnbau­förderung liegen soziale und ökologische Kriterien – es ist empfehlens­wert mit Hilfe des ‚Förder­rechner Wohnbau­förderung’ einen Blick auf die eigenen Bezugs­möglich­keiten zu werfen. Wir beraten Sie gerne.

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