Salzburger
Wohnbau-
förderung

Mit der Salzburger Wohnbauförderung können auch Sie sich Ihren Traum vom Eigenheim erfüllen! Bis zu 80.000 Euro oder Annuitätenzuschüsse bei Kreditverträgen. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Wer kann die Förderung beziehen?

  • 1. Volljährigkeit (Vollendung des 18. Lebensjahres)

  • 2. Wohnungsbedarf liegt vor, wenn:

    • bisher eine Mietwohnung bewohnt wurde
    • für die bisherige Wohnung im Eigentum sonstige Gründe vorliegen, die eine den tatsächlichen Verhältnissen besser angepasste Befriedigung des Wohnbedürfnisses erwarten lassen, das sind:
      • Größe und Ausstattung
      • Geänderte Familienverhältnisse
      • Berufsbedingter Ortswechsel (mit entsprechender Entfernung)
      • Dauerhafte und wesentliche Änderung der Einkommens­verhältnisse
      • Gesundheitliche Gründe (ärztliches Attest)
  • 3. Österreichische Staatsbürgerschaft oder dieser gleichgestellt (z.B. EU)

Im Fokus der Salzburger Wohnbau­förderung liegen soziale und ökologische Kriterien – es ist empfehlens­wert mit Hilfe des ‚Förder­rechner Wohnbau­förderung’ einen Blick auf die eigenen Bezugs­möglich­keiten zu werfen. Wir beraten Sie gerne.

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